Fürs Alter vorsorgen Teil 3: Welche Altersvorsorge kommt für mich in Betracht?

Erfahren Sie im dritten Teil der Artikelserie “Fürs Alter vorsorgen”, wie Sie die passende Vorsorgeform für Ihre private Altersvorsorge finden.

Nachdem Sie wissen, welcher Betrag Ihnen für Ihre private Altersvorsorge zur Verfügung steht, geht es im nächsten Schritt darum zu überprüfen, welche Altersvorsorgelösungen sie nutzen können.

Kann ich riestern?

Prüfen Sie, ob Sie eine staatlich geförderten Riester-Rente abschließen können. Dazu müssen Sie riesterförderfähig sein. Die Förderfähigkeit liegt vor, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung oder als Landwirt pflichtversichert sind. Aber auch Beamte und diesen gleichgestellte Personen haben Anspruch auf die Riesterförderung.

Tipp: Prüfen Sie in jedem Fall auch, ob auch Ihr Ehegatte förderfähig ist. Oft können Sie sich so wertvolle staatliche Zulagen sichern.

Der Riester-Bonus: Sichern Sie sich Zulagen und Steuervorteile

Sofern Sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören, können Sie sich über eine attraktive staatliche Förderung Ihrer privaten Altersvorsorge freuen. Denn der Staat unterstützt Sie  beim Aufbau Ihrer Vorsorgebemühungen mit Zulagen und Steuervorteile.

Eine lohnenswerte Alternative: Die Rüruprente

Aber auch, wenn Sie nicht zum förderfähigen Personenkreis der Riesterente gehören, haben Sie die Möglichkeit den Staat an Ihrer privaten Altersvorsorge zu beteiligen. Insbesondere als Selbständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender sollten Sie den Abschluss einer Rürup-Rente prüfen. Mit dieser Form der privaten Altersvorsorge können Sie von sehr attraktiven Steuervorteilen profitieren.

Denn die Beträge zur Rüruprente können von Ihnen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 20.000 pro Person. Im Klartext bedeutet das:

Im Jahr 2011 können bereits 72 Prozent Ihrer Rürupbeiträge als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Diese Quote steigt schrittweise um 2% pro Jahr an. Ab 2025 können Sie dann Ihre eingezahlten Beträge zu 100% steuerlich geltend machen.

Tipp: Als Arbeitnehmer sollten Sie sich vor Abschluss eines Altersvorsorgevertrages bei Ihrem Arbeitgeber informieren, welche Möglichkeiten  Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung angeboten werden.

Dieser Artikel gehört zu einer 5-teiligen Artikelserie:

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